| Size: |
682.30 MB |
| Category: |
Unsorted |
| Date: |
2010-12-30 10:48:35 |
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Description
Ein datenschutzrechtlicher Ausflug in ein
kirchliches
Parelleluniversum
Bundesdeutscher
und kirchlicher Datenschutz führen eine
Parallelexistenz. Während das
Bundesdatenschutzgesetz von der Öffentlichkeit
wahrgenommen und kritisch begleitet wird, ist den
Wenigsten überhaupt klar, dass es auch einen vom
BDSG losgelösten Datenschutz innerhalb der
Kirchen gibt, der sich in einigen wichtigen
Punkten vom staatlichen unterscheidet. Dieser
Vortrag soll das Bewusstsein für ein Recht
wecken, von dem sechzig Prozent der Deutschen
betroffen sind – oft ohne es zu wissen.
Praxisbeispiele und Tipps
inbegriffen.
Für knapp fünfzig
Millionen Menschen in Deutschland gilt das
Bundesdatenschutzgesetz nur eingeschränkt. Grund:
Sie sind Mitglied einer der beiden Amtskirchen.
Diese haben sich noch aus Weimarer Zeit das
Privileg eines teilweise vom staatlichen Recht
abgekoppelten Rechtswesens bewahrt. Man merkt dies
besonders frappierend bei der bisweilen sehr
eigenwilligen Verfolgung von Kindervergewaltigung,
aber auch viel weniger sensationell im täglichen
Leben beim Umgang mit personenbezogenen Daten, wie
sie im Religionsunterricht, bei Amtshandlungen
oder ganz schlicht bei Raumvermietungen anfallen.
Die Kirchen stehen im Spagat, eigentlich mit
Datenschutz wenig am Hut zu haben, gleichzeitig
aber in der Seelsorge absolute Verschiegenheit
bewahren zu wollen. Beginnend mit einem
theoretischen Einstieg beschreibt dieser Vortrag
anhand mehrerer Praxisbeispiele Gemeinsamkeiten
und Unterschiede zwischen kirchlichem und
staatlichem Datenschutz, zeigt, wo man selbst als
Nicht-Kirchenmitglied vom innerkirchlichen Recht
betroffen ist, benennt Lücken, an denen
Handlungsbedarf besteht, und gibt Tipps, wie man
innerhalb dieser Organisationen für besseren
Datenschutz sorgen kann und wie man auch als
Außenstehender dafür sorgt, dass mit den eigenen
Daten kein Unfug getrieben wird. Hierbei werden
sowohl rechtliche als auch technische Aspekte
angesprochen.